PKV-Beitragserhöhung 2027: Was du jetzt tun kannst
Im November liegt er wieder im Briefkasten: ein mehrseitiges Schreiben deines privaten Krankenversicherers, irgendwo auf Seite zwei der Satz „Ihr Beitrag ändert sich zum 1. Januar 2027“. Der erste Impuls ist oft Ärger und der zweite die Kündigung. Beides hilft selten. Hier steht, warum die Beiträge 2027 so deutlich steigen, wie du die Erhöhung prüfst und welche Wege dir offenstehen, ohne dass du deinen Versicherungsschutz aufs Spiel setzt.
Das Wichtigste in Kürze
- Gut jeder zweite Privatversicherte zahlt ab Januar 2027 mehr. Der PKV-Verband rechnet mit durchschnittlich 13,4 Prozent, ohne Beihilfe mit 15,3 Prozent, mit Beihilfe mit 11,4 Prozent. Was für dich gilt, steht nur in deinem Brief.
- Nicht kündigen, bevor du die Alternativen kennst. Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer verlierst du in der Regel einen großen Teil deiner Altersrückstellungen und musst neu durch die Gesundheitsprüfung.
- Der Tarifwechsel beim eigenen Versicherer (§ 204 VVG) ist meist der stärkste Hebel: Altersrückstellungen bleiben, bei gleichwertigen Leistungen ohne neue Gesundheitsprüfung.
- Sonderkündigungsrecht: zwei Monate ab Zugang des Briefs. Das gibt dir Zeit, die Optionen in Ruhe zu prüfen.
- Angestellte: Der Höchstzuschuss des Arbeitgebers steigt 2027 voraussichtlich auf rund 558 Euro im Monat. Ein Teil der Erhöhung trägt also dein Arbeitgeber.
Wie stark steigen die PKV-Beiträge 2027?
Nach einem Überblick des PKV-Verbands steigen die Beiträge zum 1. Januar 2027 für rund 53 Prozent der Privatversicherten, im Schnitt um 13,4 Prozent. Wer ohne Beihilfe versichert ist, etwa als Selbständiger oder Angestellter, liegt mit durchschnittlich 15,3 Prozent darüber. Bei Beamten und anderen Beihilfeberechtigten sind es durchschnittlich 11,4 Prozent. In diesem Überblick fehlen Versicherer, die ihre Beiträge nicht zum Jahresanfang anpassen. Einzelne Gesellschaften erhöhen erst im Frühjahr.
Das sind Durchschnittswerte. Je nach Tarif, Alter und Selbstbehalt kann deine Erhöhung deutlich darüber oder darunter liegen, manche Tarife bleiben ganz unverändert. Verbindlich ist allein das Schreiben deines Versicherers.
Zur Einordnung: Auch in der gesetzlichen Krankenversicherung wird es 2027 teurer, vor allem für Gutverdiener. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt durch eine Sonderanhebung auf 6.375 Euro im Monat, der durchschnittliche Zusatzbeitrag soll bei 2,9 Prozent bleiben. Über die vergangenen 20 Jahre sind die Beiträge je Versichertem nach Angaben des PKV-Verbands in der privaten Krankenversicherung um durchschnittlich 3,4 Prozent im Jahr gestiegen, in der gesetzlichen um 3,9 Prozent. Der Unterschied: In der gesetzlichen Kasse steigt der Beitrag in kleinen Schritten, in der privaten oft mehrere Jahre gar nicht und dann auf einen Schlag.
Warum steigt der Beitrag in Sprüngen?
Dein Versicherer darf den Beitrag nicht einfach erhöhen, wenn ihm danach ist. Das Gesetz erlaubt eine Anpassung nur, wenn eine von zwei Rechengrößen spürbar von der ursprünglichen Kalkulation abweicht (§ 203 Abs. 2 VVG):
- Die Leistungsausgaben, also das, was der Versicherer für Arztrechnungen, Krankenhaus und Medikamente in deinem Tarif tatsächlich zahlt. Die Schwelle liegt bei 10 Prozent, viele Verträge sehen schon 5 Prozent vor.
- Die Lebenserwartung, sobald sie um mehr als 5 Prozent von der Kalkulation abweicht.
Erst wenn eine dieser Schwellen, der sogenannte auslösende Faktor, überschritten ist, darf und muss der Versicherer neu rechnen. Ein unabhängiger Treuhänder prüft und stimmt zu. Dann fließen alle Veränderungen der letzten Jahre auf einmal in den Beitrag, auch der gesunkene Rechnungszins. Deshalb passiert in manchen Jahren nichts und in anderen kommt ein zweistelliger Sprung. Der Grund für 2027 ist vor allem der starke Anstieg der Kosten im Gesundheitswesen.
Erst prüfen: Ist die Erhöhung überhaupt wirksam?
Eine Erhöhung wird frühestens zu Beginn des zweiten Monats wirksam, nachdem dir die Mitteilung zugegangen ist (§ 203 Abs. 5 VVG). Für eine Erhöhung zum 1. Januar muss der Brief also bis Ende November bei dir sein. Außerdem muss der Versicherer die maßgeblichen Gründe nennen. Der Bundesgerichtshof hat 2020 entschieden, dass dazu mindestens gehört, welche Rechengröße (Leistungsausgaben oder Lebenserwartung) die Schwelle überschritten hat (Az. IV ZR 294/19). Fehlt diese Angabe, wird die Erhöhung erst wirksam, wenn der Versicherer die Begründung nachholt.
In den vergangenen Jahren mussten Versicherer deshalb Beiträge zurückzahlen. Heute sind die meisten Schreiben sorgfältiger formuliert. Trotzdem gilt: Heb die Briefe auf. Ansprüche auf Rückzahlung verjähren nach drei Jahren (BGH, Az. IV ZR 113/20).
Kündigen? Meist der falsche Reflex
Bei einer Beitragserhöhung hast du ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung zu dem Tag kündigen, an dem die Erhöhung wirksam wird (§ 205 Abs. 4 VVG). Wirksam ist die Kündigung einer Krankenvollversicherung aber nur, wenn du nachweist, dass du nahtlos woanders versichert bist.
Ob ein Wechsel zu einem anderen privaten Versicherer sinnvoll ist, solltest du nüchtern durchrechnen:
- Altersrückstellungen: Mit jedem Beitrag sparst du Rückstellungen für das Alter an. Zum neuen Versicherer nimmst du bei Verträgen ab 2009 nur den Teil mit, der dem Basistarif entspricht, bei älteren Verträgen in der Regel gar nichts. Der Rest bleibt beim alten Versicherer.
- Gesundheitsprüfung: Der neue Versicherer prüft deinen Gesundheitszustand von heute. Jede Diagnose der letzten Jahre kann zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder einer Ablehnung führen.
- Eintrittsalter: Der neue Beitrag wird mit deinem heutigen Alter kalkuliert. Ein günstiger Einstiegspreis ist oft nur ein Lockangebot, das in den nächsten Jahren ebenfalls steigt.
Für junge, gesunde Versicherte kann ein Wechsel trotzdem passen. Für die meisten ab Mitte 40 ist er die teuerste Lösung.
Der bessere Weg: Tarifwechsel nach § 204 VVG
Jeder private Krankenversicherer hat zahlreiche Tarife, oft auch ältere Tarifwerke, die nicht mehr aktiv beworben werden. Nach § 204 VVG hast du das Recht, innerhalb deines Versicherers in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Das Wichtigste dabei:
- Deine Altersrückstellungen nimmst du vollständig mit. Sie werden im neuen Tarif angerechnet.
- Keine neue Gesundheitsprüfung, solange die Leistungen im neuen Tarif gleich oder geringer sind.
- Bei Mehrleistungen darf der Versicherer für genau diesen Teil einen Risikozuschlag oder eine Wartezeit verlangen. Beides kannst du vermeiden, wenn du die Mehrleistung ausschließen lässt.
- Dein Versicherer muss nicht von sich aus den günstigsten Tarif anbieten. Ab 60 muss er dich bei einer Erhöhung zwar auf Wechselmöglichkeiten hinweisen. Ob der vorgeschlagene Tarif wirklich zu dir passt, prüft er aber nicht für dich.
Genau hier liegt die Arbeit: Tarife unterscheiden sich in Details, die erst bei einer schweren Erkrankung auffallen. Ein Tarif, der 150 Euro im Monat spart, aber Psychotherapie auf 20 Sitzungen begrenzt oder Hilfsmittel nur aus einem geschlossenen Katalog zahlt, ist kein gutes Geschäft. Deshalb lohnt es sich, die Bedingungen Seite für Seite nebeneinanderzulegen, bevor du den Antrag unterschreibst.
Weitere Stellschrauben
Selbstbehalt erhöhen. Ein höherer Selbstbehalt senkt den Beitrag. Ob sich das lohnt, ist einfache Rechnung: Steigt der Selbstbehalt um 600 Euro im Jahr und sinkt der Beitrag um 50 Euro im Monat, sparst du 600 Euro. Selbst wenn du den Selbstbehalt voll ausschöpfst, verlierst du nichts. Sinkt der Beitrag nur um 25 Euro, lohnt es sich nur, wenn du selten zum Arzt gehst. Achtung für Angestellte: Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Beitrags, den Selbstbehalt trägst du allein. Deine echte Ersparnis ist also nur halb so groß. Und den Selbstbehalt später wieder zu senken, geht meist nur mit Gesundheitsprüfung.
Leistungen überprüfen. Zweibettzimmer statt Einbettzimmer, ein angepasstes Krankentagegeld, das zu deinem heutigen Einkommen passt: Manche Bausteine kannst du reduzieren, ohne dass dir im Ernstfall etwas Entscheidendes fehlt. Was du einmal abgibst, bekommst du in der Regel nur mit neuer Gesundheitsprüfung zurück. Also vorher genau überlegen.
Beitragsentlastung im Alter. Viele Versicherer bieten Bausteine, mit denen du heute etwas mehr zahlst, damit der Beitrag ab Rentenbeginn sinkt. Zusätzlich zahlst du zwischen 21 und 60 Jahren einen gesetzlichen Zuschlag von 10 Prozent, der ab 65 deinen Beitrag senkt. Für eine aktuelle Erhöhung ist das keine schnelle Lösung, für die Planung ab 50 aber ein wichtiger Baustein.
Standard- und Basistarif. Beide haben Leistungen ungefähr auf dem Niveau der gesetzlichen Kasse. Der Standardtarif steht nur Versicherten mit Verträgen von vor 2009 offen, der Basistarif ist auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt. Das sind Auswege für echte finanzielle Notlagen, keine Sparmodelle.
Was Angestellte wissen sollten
Als Angestellter zahlt dein Arbeitgeber die Hälfte deines Beitrags, höchstens aber einen gesetzlich festgelegten Betrag. Weil die Beitragsbemessungsgrenze 2027 kräftig steigt, steigt auch dieser Höchstzuschuss, nach dem Kabinettsbeschluss voraussichtlich auf rund 558 Euro im Monat für die Krankenversicherung (2026: rund 509 Euro). Liegt dein Beitrag unter dem Doppelten, trägt dein Arbeitgeber die Erhöhung also zur Hälfte mit. Gib die neue Beitragsbescheinigung deines Versicherers rechtzeitig in der Personalabteilung ab.
Ein zweiter Punkt betrifft dich, wenn du knapp über der Grenze verdienst: Die Versicherungspflichtgrenze steigt 2027 auf 84.150 Euro im Jahr. Wer darunter liegt, kann wieder in die gesetzliche Versicherungspflicht rutschen. Was dann gilt und wie du dich befreien lassen kannst, steht in unserem Artikel zum PKV-Wechsel und der Jahresarbeitsentgeltgrenze 2027.
Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?
Die Frage kommt bei jeder Erhöhung. Die ehrliche Antwort: Für die meisten geht es nicht. Selbständige und Beamte kommen nur zurück, wenn sie versicherungspflichtig werden, etwa durch eine Anstellung unterhalb der Versicherungspflichtgrenze. Ab 55 ist der Weg in der Regel ganz versperrt. Als Hebel gegen eine Beitragserhöhung taugt der Rückweg deshalb nicht.
Ein Beispiel aus Hamburg
Nimm einen selbständigen Architekten aus Eppendorf, 54 Jahre alt, seit 2009 privat versichert. Sein Beitrag steigt zum 1. Januar 2027 um gut 15 Prozent. Sein erster Gedanke: kündigen und zu einem günstigeren Anbieter. Ein Angebot hat er schon, 200 Euro im Monat billiger.
Beim genaueren Hinsehen hätte er mit dem Wechsel einen großen Teil seiner Altersrückstellungen verloren, und wegen eines Bandscheibenvorfalls vor drei Jahren hätte der neue Versicherer einen Zuschlag verlangt. Der bessere Weg war der Tarifwechsel beim eigenen Versicherer: in einen Tarif mit fast identischen Leistungen, dazu ein etwas höherer Selbstbehalt. Ohne Gesundheitsprüfung, ohne Verlust seiner Rückstellungen. Die Erhöhung war damit mehr als aufgefangen.
Die Zahlen sind vereinfacht. Wie viel in deinem Fall drin ist, hängt von deinem Versicherer, deinem Tarif und deiner Gesundheit ab.
So gehst du vor
- Brief in Ruhe lesen. Welcher Tarif steigt, um wie viel, ab wann? Steht dabei, ob die Leistungsausgaben oder die Lebenserwartung der Grund sind?
- Frist notieren. Zwei Monate ab Zugang für eine mögliche Kündigung. Nicht vorschnell kündigen.
- Tarifwechsel prüfen lassen. Frag deinen Versicherer nach gleichwertigen Tarifen oder lass das von jemandem machen, der die Bedingungen vergleicht.
- Selbstbehalt und Bausteine nachrechnen, als Angestellter immer mit Blick auf den Arbeitgeberzuschuss.
- Beitragsbescheinigung an den Arbeitgeber, wenn du angestellt bist.
Häufige Fragen
Darf meine private Krankenversicherung den Beitrag einfach erhöhen?
Nur, wenn die Leistungsausgaben oder die Lebenserwartung in deinem Tarif deutlich von der Kalkulation abweichen und ein unabhängiger Treuhänder zustimmt. Wegen deines Alters oder deiner persönlichen Arztbesuche darf der Beitrag nicht steigen.
Wann bekomme ich das Schreiben zur Beitragserhöhung 2027?
Die meisten Versicherer verschicken ihre Briefe im November, weil die Erhöhung zum 1. Januar sonst nicht wirksam werden kann. Einige Gesellschaften passen erst im Frühjahr an und schreiben entsprechend später.
Kann ich nach einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja, innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung, zum Zeitpunkt der Erhöhung. Die Kündigung wird aber nur wirksam, wenn du eine neue Krankenversicherung nachweist. Bedenke, dass du dabei einen Großteil deiner Altersrückstellungen verlierst.
Verliere ich beim Tarifwechsel meine Altersrückstellungen?
Nein. Beim Wechsel innerhalb deines Versicherers nach § 204 VVG werden die Altersrückstellungen vollständig im neuen Tarif angerechnet.
Fazit
Eine Beitragserhöhung ist ärgerlich, aber selten ein Grund, den Versicherer zu wechseln. Der wirksamste Schritt ist fast immer der Blick in die eigenen Tarifmöglichkeiten: gleiche Leistung, niedrigerer Beitrag, keine neue Gesundheitsprüfung. Dafür musst du die Bedingungen genau vergleichen, und genau das ist unsere Arbeit.
Du bist bei uns privat krankenversichert? Dann melden wir uns ohnehin, sobald die Erhöhungsschreiben da sind. Du bist bei einem anderen Vermittler oder ganz ohne Betreuung? Dann leg dir den Brief bereit und vereinbare einen Rückruf. Gesundheitsdaten besprechen wir am Telefon oder bei uns im Kontor, nicht per Formular. Mehr dazu auf unserer Seite zur Krankenversicherung in Hamburg.
Diese Einordnung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
Quellen
- Krankenkassen-Beiträge sollen 2027 stabil bleiben (dpa-Meldung mit Zahlen des PKV-Verbands), leinetal24.de, Oktober 2026, https://www.leinetal24.de/welt/krankenkassen-beitraege-sollen-2027-stabil-bleiben-zr-94541524.html
- Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2027, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Oktober 2026, https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/2026/bundeskabinett-beschliesst-sozialversicherungsrechengroessen-2027.html
- § 203 VVG (Prämien- und Bedingungsanpassung), https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__203.html
- § 204 VVG (Tarifwechsel), https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__204.html
- § 205 VVG (Kündigung des Versicherungsnehmers), https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__205.html
- Leitlinien der privaten Krankenversicherung für einen transparenten und kundenorientierten Tarifwechsel, PKV-Verband, https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/3_PDFs/Pflichtver%C3%B6ffentlichungen/PKV-Tarifwechselleitlinien.pdf